Zuwendungsbescheinigung

 

Amnesty for Women e.V. ist nach § 5 Abs.1 Nr.9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit und berechtigt, Spendenbestätigungen auszustellen (Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord vom 02.06.2021 unter der Steuer-Nummer 17/422/12714).


Die zugewendeten Spenden werden für folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke verwendet:

 

"Hilfe für Opfer von Misshandlungen, Verfolgung und Ausbeutung aufgrund der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht."